Sicherheit beim Gebrauch von chemischen Reinigungsmitteln

Gerade chemische Reinigungsmittel für gewerbliche Betriebe werden oftmals als Konzentrat geliefert. Es handelt sich dann um sogenannte Gefahrstoffe für die es gilt, besondere Schutzmaßnahmen einzuhalten. Wurden die Konzentrate für die Reinigung allerdings stark verdünnt, sind diese dann meist nicht mehr gefährdend für Mensch, Material und Umwelt. Das ist aber je nach verwendeter Reinigungschemie unterschiedlich, daher sollte vorab eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen.

Gefahrstoffetiketten und Beiblätter lesen

Das Wichtigste sind sicherlich die vorab erforderlichen Informationen hierzu. Für jede Reinigungschemikalie gibt ein Gefahrstoffetikett Aufschluss darüber, wie die Gefährdung zu beurteilen ist. Zudem ist ein EG-Sicherheitsdatenblatt vorgeschrieben. Aus diesem sind alle wichtigen Informationen zum Arbeitsschutz aber auch zum Umweltschutz auszulesen.

Wie hoch das Gefährdungspotenzial ist und welches vorliegt, wird in bestimmte Gruppen unterteilt.

  • Symbol Xi für reizend
  • Symbol C für ätzend
  • Symbol Xn für gesundheitsgefährdend
  • Symbol O für brandfördernd
  • Symbol F für leicht entzündlich

Entsprechend dieser Klassifizierung müssen beim Umgang mit der Reinigungschemie bestimmte Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. In jedem Reinigungsunternehmen gibt es für die Kontrolle und Durchsetzung dieser Maßnahmen verantwortliche Mitarbeiter.

Die Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsvorkehrungen

Gerade, wenn mit Konzentraten gearbeitet wird, muss auf die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften entsprechend der Gefahrenklasse geachtet werden. So ist beispielsweise auch erforderlich, während des Verdünnens Schutzkleidung, wie Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Ähnliches zu tragen. Auch ein Mundschutz kann notwendig sein.

Jeder Mitarbeiter wird von den Verantwortlichen zu den jeweiligen Reinigungsmitteln genaustens geschult und mit der nötigen Schutzkleidung ausgestattet. Die Schulungen werden regelmäßig wiederholt und für jedes neue Mittel zusätzlich durchgeführt. Auch wird darüber informiert, was zu tun ist, wenn es zu ungewollten Kontakten mit den chemischen Reinigungsmitteln kommt. Dies betrifft sowohl die Erste Hilfe als auch alle anderen Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr.

Natürlich ist beim Arbeiten mit chemischen Reinigungsmitteln an den sorgfältigen Umgang mit diesen zu denken. So sind beispielsweise Überdosierungen zu vermeiden und die Verdünnung des Konzentrats hat entsprechend den Vorgaben zu erfolgen. Eine falsche oder eine Überdosierung kann nicht nur Menschen gefährden, sondern belastet auch die Umwelt unnötig.

Inzwischen wird, soweit es möglich ist, auf den Einsatz von ökologisch unbedenklichen Reinigungsmitteln gesetzt.

  15. Februar 2014
  Kategorie: Aktuelles

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