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§1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbbedin- gungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§2 Art und Umfang der Leistung

  1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftrag- nehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
  2. Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw – erweiterungen haben nur Gültigkeit wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

§3 Abnahme und Gewährleistung / Kündigung

  1. Die Werkleistungen des Auftragsnehmers gelten bei wieder- kehrenden Leistungen als auftragsgerecht und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
  2. Bei einmaligen Werksleistungen (z.B. Bauendreinigungen) erfolgt die Abnahme – ggf auch Abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
  3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auf- traggeber wichtige Informationen jeder Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftraggeber weitergegeben hat, wird keine Gewähr- leistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
  4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
  5. Bei Aufträgen die dauerhaft und wiederholt durchgeführt werden ist, sofern keine anderslautende einzelvertragliche Regelung getroffen wurde, eine Auftragsreduzierung  nur mit einer Vorlaufsfrist von 3 Monaten möglich. Beträgt die Reduzierung mehr als 30 % des Auftrags kommt § 3 Abs. 7 zur Geltung. Diesem stimmt der Auftraggeber mit Zahlung der ersten Rechnung ausdrücklich zu. Im Falle einer Nichteinhaltung dieser Frist ist der AN berechtigt seinen Schaden hieraus geltend zu machen. Er hat den Nachweis zu führen. Als Schaden können weiterlaufende Personalkosten die Objekt/Projektbezogen entstanden sind, sowie entgangener Gewinn, anfallen. Hier ist der Einzelnachweis vom AN zu führen.
  6. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig keit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
  7. Kündigung: Im Falle dass keine einzelvertragliche Kündigungsfrist vereinbart ist, vereinbaren beide Partner eine Frist von 6 Monate zum Quartalsende. Im Falle einer einzelvertraglichen Individualvereinbarung hat diese Vorrang. Für Reduzierung bei laufenden Aufträgen gilt § 3 Abs. 5 . Bei Aufgabe der Betriebsstätte endet das Dienstverhältnis mit Schliessung dieser.
  8. Im Falle der Überschreitung der unter § 9 genanten Fristen ist der Auftragnehmer berechtigt die Arbeiten ohne Ankündigung einzustellen und/ oder fristlos zu kündigen. In dem Fall der Überschreitung der unter § 9 genannten Fristen besteht für den AN keine Verpflichtung der weiteren Ausführung aller angebotenen Leistungen. Eine Schadenersatzpflicht seitens des Auftraggebers wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

§ 4 Aufmaß

  1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundes-
    innungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zuermitteln.
  2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
  3. Stellt eine Vetragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgelegten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind auf 2 Jahre begrenzt.

§5 Abwerbung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, während des Auftrags.- und /oder Vertragsverhältnisses mit der Alphaclean Gebäudeservice GmbH und innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Beendigung des Auftrags.- und /oder Vertragsverhältnisses von Alphaclean Gebäudeservice GmbH eingesetztes Personal (Arbeiter, Angestellte oder freie Mitarbeiter) nicht ohne Zustimmung  der Alphaclean Gebäudeservice GmbH zu beschäftigen, egal in welcher Funktion oder Art und Weise. Bei Verletzung dieser Vereinbarung ist die Alphaclean Gebäudeservice GmbH berechtigt, in jedem Einzelfall eine Kompensationszahlung in Höhe eines Bruttojahresgehalts, mindestens jedoch 3.000 €, zu verlangen. Die Alphaclean Gebäudeservice GmbH behält sich die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche vor

§6 Preise

  1. Die im Angebot festgelegten Peise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Der Nachweis und die Grundlage hierfür ist das Informationsschreiben des Bundesinnungsverbandes der Gebäudereiniger.
  2. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§7 Sicherheitseinbehalt

  1. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder evtl Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§8 Haftung

  1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der
    von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
  2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§9 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar wenn nicht anders vereinbart.
    Skontoabzüge werden nicht anerkannt wenn nicht anders vereinbart.
  2. Monatspauschalen sind spätenstens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats fällig wenn nicht anders vereinbart.
  3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß §247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  4. Mit Zahlung der Rechnungssumme erkennt der Auftraggeber die ihm vorliegenden bzw. die auf der Interneseite https:// acclean.de/kontakt/agbs/  – veröffentlichen AGB´s vollumfänglich an.
  5. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Werktagen hat der Auftragnehmer das Recht die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen. Nach Zahlung steht es dem AN frei dieses zu tun. Nimmt er diese Option nicht wahr kann der AG keinerlei Schadenersatz / Gegenforderungen hieraus geltend machen. Mit Wiederaufnahme der Arbeiten lebt das Vertragsverhältnis vollumfänglich wieder auf.
  6. Diesen Bedingungen stimmt der AG durch Zahlung der Rechnung ausdrücklich und unwiederruflich zu.

§10 Gerichtsstand

  1. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragsnehmers.

§11 Datenspeicherung

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten,soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
    (§26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§12 Teilunwirksamkeit

  1. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll
    eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmungen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Hamm den 01.01.2016

AC Alpha Clean Gebäudeservice GmbH
Sachsenweg 9, 59073 Hamm

Alphaclean GmbH
Glas und Gebäudereinigung
Sachsenweg 9, 59073 Hamm

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