Mindestlohn im Gebäudereiniger Handwerk ist allgemeinverbindlich

Jeder Mensch möchte gerne einer Arbeit im täglichen Leben nachgehen, von welcher er auch leben kann. Viele Menschen gehen täglich zu ihrem Arbeitsplatz und können von diesem Lohn, den sie erhalten, kaum überleben. Von daher ist es sehr wichtig, dass es einen gesetzlich geregelten Mindestlohn gibt. Dieser Mindestlohn sollte allerdings so berechnet sein, dass der Arbeitnehmer auch in der Tat von diesem Lohn leben kann. Hier geht es also nicht nur ums einfache Überleben, sondern um das Leben. So kann es durchaus wichtig sein, dass das Geld für die Familie reicht und auch das eine oder andere Mal ein Besuch im Kino oder ein Shoppingtag eingelegt werden kann und das Geld des Lohnes trotzdem ausreicht. Genau aus diesem Grund wurde bereits ein Mindestlohn für das Handwerk Gebäudereinigung eingeführt.

Keine ungefährliche Arbeit

Ein Gebäudereiniger arbeitet an allen Gebäudeteilen, egal ob diese in dem Gebäude, außerhalb des Gebäudes oder von außen an dem Gebäude sind. Manches Mal kann das ganz schön gefährlich sein, gerade dann, wenn es sich um Lichtfenster auf dem Dach oder am oberen Teil des Gebäudes handelt. Und umso wichtiger ist es, dass der Mensch, der den Beruf des Gebäudereinigers ausübt, auch einen Lohn bekommt, von welchem er Leben kann.

Die Tarifverträge

Mittlerweile hat sich einiges in der Berufssparte Gebäudereiniger getan und ein Mindestlohn wurde eingeführt. Es gibt Rahmentarifverträge und einen Mindestlohntarifvertrag für alle gewerblich beschäftigen Menschen in der Gebäudereinigung. Festgelegt wurden hier die Löhne für die Gebäudereiniger. Sicher hat eine genaue Unterteilung stattgefunden. So gibt es den Mindestlohn für Innen- und Außenreiniger auch die Glas- und Fassadenreinigung wurde in den Mindestlohnvertrag eingeschlossen. Der Mindestlohn gilt zwingend für alle in dieser Branche eingestellten Arbeitnehmer. Die Kontrolle der Zahlung des Mindestlohns an alle beschäftigten Gebäudereiniger obliegt dem Zoll. Denn der Zoll kann die Finanzkontrolle durchführen und bei dieser Kontrolle feststellen, ob alle Arbeitnehmer den Mindestlohn erhalten. Der Beruf des Gebäudereinigers ist ein intensiver Beruf und die Arbeitgeber sind auf der Suche nach guten, innovativen und kompetenten Lösungen, damit das Handwerk des Gebäudereinigers stetig wächst und sich auf dem Markt optimal festigen kann. Das Ziel ist auf Dauer faire Löhne zu schaffen. Ebenso muss der Wettbewerb fair sein. Ein gegenseitiges Unterbieten in der Branche soll auf Dauer unterbleiben und jeder Gebäudereiniger soll von seinem monatlichen Lohn auch Leben können. In dem Tarifvertrag wird neben dem Mindestlohn auch der Anspruch auf Urlaub und Zuschläge geregelt. Selbstverständlich werden in dem Vertrag auch die wöchentlichen Mindeststunden festgelegt und die Mindestarbeitsbestimmungen. Das Thema Sicherheit gehört selbstverständlich auch in den Rahmenvertrag, denn ohne eine gegebene Sicherheit wird wohl niemand als Gebäudereiniger tätig werden wollen.

Lohnuntergrenzen auch in der Zeitarbeit

Sicher kennt jeder die verschiedenen Zeitarbeitsfirmen. Auch Zeitarbeitsfirmen bieten Gebäudereiniger an. Seit dem Jahr 2012 gibt es einen gültigen Vertrag, der die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit festlegt. Mindestlohn bedeutet, dass der Unternehmer an seine Arbeitnehmer, welche als Gebäudereiniger bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind, einen Lohn zahlen muss, der in keinem Fall unter der Lohnuntergrenze liegt. Für den Westteil der BRD bedeutet dies, dass ein Mindestlohn von 7,78 Euro fällig ist. Leider ist der Lohn im Osten noch immer nicht angeglichen, sodass der Gebäudereiniger im Osten des Landes mit 7,01 Euro in der Stunde nach Hause gehen muss. Selbstverständlich wird ein Angleichen ins Auge gefasst, aber diese Beschlüsse werden noch eine Weile dauern. Mindestlöhne sind in der heutigen Zeit allerdings dringend notwendig, weil die Preise für die Lebenshaltungskosten angezogen haben. Wer heute in einen Supermarkt geht und seinen Wocheneinkauf tätigt, stellt in der Regel schnell fest, dass die Preise in die Höhe geschossen sind und das Geld kaum bis zum Ende des Monats ausreicht. Der Mindestlohn ist somit eine echt gute Erfindung und sollte auf jedem Gebiet ausgedehnt werden. Gerade für Gebäudereiniger ist der Mindestlohn wichtig, weil doch manches Mal das Leben des Arbeiters auf dem Spiel stehen kann. Tarifentgelte und Arbeitsbedingungen gehören in den Tarifvertrag.

Verschiedene Gewerkschaften

Mittlerweile haben die verschiedenen Gewerkschaften sich in die Verträge des gesetzlichen Mindestlohns eingeschaltet. So bietet die IG BAU einen eigenen Tarifvertrag, der über den Lohn, welches mindestens gezahlt werden muss, bestimmt. Doch auch hier finden immer wieder erneute Gespräche statt, damit ein einheitlicher Mindestlohn gezahlt wird, ohne dass eine Aufspaltung zwischen dem Osten und dem Westen der BRD geschieht. Jeder Gebäudereiniger, hier ist es egal, an welchem Teil eines Gebäudes er reinigt, hat einen Mindestlohn verdient.

Die Aufgaben eines Gebäudereinigers

Die Aufgaben eines Gebäudereinigers sind klar definiert. Es gibt Gebäudereiniger, die im Außenbereich von Gebäuden arbeiten und Gebäudereiniger, die im Innenbereich von Gebäuden arbeiten. Zu den äußeren Teilen eines Gebäudes gehören unter anderem das Dach, die Fenster und die Fassaden. Im inneren Teil eines Gebäudes handelt es sich um die Pflege von Fußböden, Maschinen, Schreibtischen und Toiletten. Hier wird klar ersichtlich, dass in einem Arbeitsvertrag für Gebäudereiniger klar definiert ist, welche Arbeiten von dem jeweiligen Gebäudereiniger übernommen werden. Und es ist sehr wichtig, dass der Mindestlohn gezahlt wird, denn nur dann kann der Gebäudereiniger von seinem selbst erarbeiteten Geld auch Leben und ein wenig sein Leben genießen.

Der Mindestlohn ist wichtig

Jeder Unternehmer sollte seinen Mitarbeitern allerdings den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Denn mit dem gesetzlichen Mindestlohn ist ein einigermaßen gesichertes Leben gewährleistet. Mindestlohn kann in jedem Bereich eingesetzt werden und über manchen vorgeschriebenen Mindestlohn kann sicher diskutiert werden, denn nicht jeder gesetzliche Mindestlohn ist auch ein guter Lohn. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf den Mindestlohn, damit das Geld zum Leben reicht. Die Gebäudereiniger bieten in der Regel perfekte Arbeit, die manches Mal etwas waghalsig scheint. Doch auch diese Arbeit muss erledigt werden, denn gereinigte Fenster möchte jedes Unternehmen gerne. Auch das Glasdach im Eingangsbereich des Unternehmens braucht Pflege. Für all diese Tätigkeiten wird der Gebäudereiniger seine Dienste anbieten und seine Arbeit gut erledigen. Der gesetzliche Mindestlohn steht jedem Arbeiter in der Gebäudereinigung zu. Da der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist muss auch der Mindestlohn bzw. der Tariflohn in allen Betrieben die Gebäudereinigungsarbeiten zu einem überwiegenden Teil ausführen gezahlt werden.

  6. März 2014
  Kategorie: Aktuelles
  1. Vielen Dank für den informativen Beitrag zum Mindestlohn im Gebäudereiniger Handwerk. Gut zu wissen, dass sich verschiedene Gewerkschaften für angemessene Gehaltszahlungen stark machen. Gebäudereiniger leisten körperlich anspruchsvolle Arbeit und sollten dementsprechend auch entlohnt werden.

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