Die Entwicklung und Geschichte der Gebäudereinigung

Heute werden Büros, öffentliche Gebäude, Wohneinheiten und auch private Haushalte von professionellen Gebäudereinigern sauber gehalten. Schon immer gehören Reinigungsarbeiten zu den täglichen arbeiten der Menschen. Doch wie ist das Handwerk des Gebäudereinigers entstanden?

Bis ins 17. Jahrhundert geht die geschichtliche Entstehung der Gebäudereinigung zurück. Ausgestattet mit Besen, Bürste, Eimer und Leiter zogen sogenannte Wand und Wagenwäscher nach dem Dreißigjährigen Krieg in Norddeutschland durch das Land, um in den Städten die Fassaden zu säubern. Doch lässt sich die Gebäudereinigung nicht von den Wagenwäschern, die auch Fassaden reinigten, aus den 30-jährigen Krieg, ableiten. Auch die klassische Form des Hausmädchens und Dienstpersonal hat damit wenig zu tun. Erst mit beginn der Industrialisierung in Deutschland, im 19.Jahrhundert, entstand die heutige Form des Gebäudereinigers.

Ernest Solvay, belgischer Chemiker und Unternehmer, eröffnete im Jahre 1861 die kostengünstige Glasproduktion und eröffnete diesen Baustoff der breiten Bevölkerungsschicht. Es wurden große Geschäftshäuser, Bahnhöfe, Verwaltungsgebäude und Ministerien wurden mit wuchtigen Fenstern und Natursteinfassaden gebaut. Damit ist für die gewerbliche Glasreinigung jegliche Voraussetzung geschaffen. In Berlin wurde 1878 von dem Franzosen Marius Moussy das französische Reinigungsinstitut gegründet. Ausschließlich mit der Glasreinigung beschäftigt sich das Unternehmen. In anderen Städten gründeten ehemalige Mitarbeiter von Moussy, weitere Reinigungsinstitute. Das Gewerbe der Glasreinigung wuchs stetig. Zum eigentlichen Glasreinigungshandwerk kam im 19 Jahrhundert auch das Gebäudereinigungshandwerk hinzu. 1888, wurden in Frankfurt am Main, die erste Fassadenreinigung, mit Hilfe einer mechanischen Fahrleiter durchgeführt.

Entwicklung nach 1900

Im Jahre 1901 gründeten viele Unternehmer eine Berufsorganisation, den Verband der Reinigungs-Instituts-Unternehmer Deutschlands. Der Göttinger Verleger Ernst Kelterborn brachte dazu 1901 die erste Fachzeitschrift, das Internationale Centralblatt für Reinigungsinstitute und verwandte Geschäftszweige, heraus. Die Gründung von Gauen und Ortsgruppen, die Vorläufer der Landesinnungsverbände und Innungen, sieht die Satzung des Verbandes vor. Die Reinigungstätigkeit soll als Handwerk anerkannt werden. Das fordern viele Unternehmer.

Fast alle männlichen Arbeiter aus dem Reinigungsgewerbe wurden zwischen 1914 und 1918 zum Heer eingezogen. Sie wurden zur Arbeit in Rüstungs- und wirtschaftlich wichtigen Unternehmen verpflichtet. Die arbeiten der Männer übernahmen die Frauen. Sie arbeiteten als Glasreinigerin und Betriebsleiterin. Der Verband stellte während des Krieges seine Tätigkeit ein. Der Verband, der Reinigungsinstituts Unternehmer Süddeutschlands wurde im Südwesten, im Westen der westdeutsche Reinigungsunternehmerverband im Jahre 1920 gegründet. Die erste Innung für das Glasreinigungsgewerbe gründete sich in Hannover. Weitere 381 Innungen wie die Freie Innung Kiel 1926, Freie Innung Düsseldorf 1926, Freie Innung Stuttgart 1927 entstanden bis zum Beginn des Dritten Reiches. Das erste Fachbuch für das Gewerbe des Gebäudereinigers wurde 1928 von dem Unternehmer Clemens Klein herausgegeben. Der Reichsverband der Glas und Gebäudereiniger Innungen wurde 1929 gegründet. Sechs Landesverbände, der Westdeutsches Reinigungsunternehmerverband, der Verband der Reinigungsinstituts-Unternehmer Süddeutschlands, Norddeutschlands, Ostdeutschlands, Sachsen und Mitteldeutschlands gehören diesem Verband an. Der Düsseldorfer Unternehmer Clemens Kleine wurde als Vorsitzender gewählt.

Nachdem am 30. Januar 1933 die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, ordnete dieser die Einführung der Pflicht Innung an. Damit waren die Handwerker gezwungen, einer Innung bei zutreten. Ein Verzeichnis aller Gewerbe, für die diese Bestimmung gilt, gab die Regierung am 30.Juni 1934 heraus. Dort waren auch die Gebäudereiniger aufgelistet. Damit waren sie im ganzen Reich als Handwerker anerkannt.

Der Vorstand der Innung, welche gleichgeschaltet werden, muss in der Mehrheit aus Mitgliedern der NSDAP bestehen. Der Reichsverband, der Glas und Gebäudereiniger Innung, wurde, nach der reichsweiten Anerkennung als Handwerk, aufgelöst. Seit dieser Auflösung wird sich um den Nachwuchs und deren Ausbildung gekümmert. Gebäudereiniger und Meister werden, seit der staatlichen Anerkennung des Berufes des Gebäudereinigers, seit 1934 ausgebildet. Nach der dreijährigen Ausbildung und bestandener Prüfung bekommt der Gebäudereiniger einen Gesellenbrief. Danach kann er sich noch weiter bilden zum Meister. Er erhält dann seinen Meisterbrief. Dieser ist jedoch nicht notwendig um ein Unternehmen zu gründen.

Der große Rückschlag

Für das Glas und Gebäudereiniger Handwerk gab es mit dem Zweiten Weltkrieg einen derben Rückschlag. Der Großteil der männlichen Arbeiter wurde wieder zu den Waffen gerufen. Oder sie mussten in Unternehmen arbeiten, die einen für die Rüstung wichtigen Teil darstellten. Doch nun durften nicht, wie im Ersten Weltkrieg, die Frauen die Erstbeschäftigung für Reinigungsarbeiten auf öffentlichen Straßen durchführen. Es wurde Ihnen schlicht weg einfach verboten. Auch wurden im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Gebäude zerstört. Viele Betriebe aus dem Gebäudereinigungshandwerk konnten sich deswegen nicht aufrecht halten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg teilte sich Deutschland in zwei Staaten. Nach der Gründung der DDR und BRD verlief auch die Entwicklung des Gebäudereinigers unterschiedlich. In der BRD profitierten die Gebäudereiniger Unternehmen vom wirtschaftlichen Aufschwung. In der DDR konnten sich die Privatunternehmen kaum entwickeln. Grund dafür waren die eingeschränkten Steuergesetze.

Entwicklung in der DDR

Alle Handwerksorganisationen, mit Ausnahme der Handwerkskammer, wurden 1946 in der sowjetischen Besatzungszone verboten. In Berlin wurde 1956 die erste Produktionsgenossenschaft des Handwerks gegründet. Sie hieß die Produktionsgenossenschaft Putzteufel. Weitere Dienstleistungskombinate wurden eingerichtet. Die Dienstleistung der Gebäudereinigung war dabei die rentabelste. Im Jahre 1958 wurden alle Privatbetriebe aus dem Handwerk genommen. Es gab für jedes Unternehmen sehr strenge Steuergesetze. Eine Fortführung von Betrieben, die mehr als drei Arbeiter beschäftigen, war da unmöglich. Bis zur Wiedervereinigung wurden diese Strukturen starr beibehalten.

Die BRD entwickelte sich Fortschrittlicher

Der Wiederaufbau in der britischen Zone begann 1946. Auch die Berufsorganisationen des Handwerkes, auch die des Gebäudereiniger Gewerbes, wurde neu aufgebaut. Die Gründung des Zentralinnungsverband des Glas- und Gebäudereiniger-Gewerbe fand im Jahr 1950 statt. In die Handwerksordnung vom 17. September 1953 wurde das Gebäudereiniger-Handwerk in Anlage A aufgenommen. Eine Umbenennung des Zentralinnungsverband in Berufsinnungsverband des Gebäudereiniger Handwerkes fand statt. Im Jahre 1973 verkürzte sich die Lehrzeit auf 2,5 Jahre. Grund war eine neue Berufsausbildungsverordnung für das Gebäudereiniger Handwerk. Die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im theoretischen und praktischen Teil der Meisterprüfung für das Gebäudereiniger Handwerk wurde 1988 mit der neuen Meisterverordnung für Gebäudereiniger erlassen.

Die Wende im Osten

Mit der Wiedervereinigung 1990 kam der Aufschwung im Osten. In den neuen Bundesländern wurden die ersten Innungen gegründet. Eine neue Verordnung, vom 01. September 1999, über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger oder zur Gebäudereinigerin, ersetzt die alte Verordnung von 1973. Seitdem beträgt die Lehrzeit wieder drei Jahre. Das Gebäudereiniger-Handwerk wird in der Handwerksverordnung im Januar 2004 in der Anlage B1 der zulassungsfreien Handwerker als 33. Handwerk eingeführt. Jetzt kann sich jeder als Gebäudereiniger selbstständig machen. Eine Ausbildung dafür ist nicht mehr notwendig. Die Folge daraus war die Zunahme an Betrieben. Im Jahre 2003 gab es ca. 7000 Gebäudereiniger Unternehmen. Zum Stichtag 30. Juni 2010 waren es sage und schreibe 35.636. Einige Betriebe haben sich in Innungen zusammengeschlossen. Davon existieren einige schon mehr als 100 Jahre. Die Innungen sehen ihre Aufgabe darin, den Ruf des Handwerks als Gebäudereiniger, durch fachgerechte Arbeitsleistung zu stärken.

Das heutige Arbeitsfeld ist riesig

In der Entstehungszeit ging es bei dem Beruf des Gebäudereinigers nur um das reinigen von Fassaden. Heute ist das Arbeitsfeld jedoch viel mehr gestreut. Es umfasst mehr als nur das einfache säubern von Glas und Fassade. Auch die Schädlingsbekämpfung, Unterhaltsreinigung, Freiflächenreinigung, Bauendreinigung und Verkehrsflächenreinigung zählen heute dazu. Klar werden dazu spezielle Fachkenntnisse benötigt. Vieles wird bereits in der Ausbildung gelehrt. Kenntnisse im Umweltschutz, Chemie, Bedienung von Reinigungsmaschinen, Umgang mit Gerüsten und Arbeitsbühnen, Desinfektionsmaßnahmen und vorbeugende Schädlingsbekämpfung werden in der Ausbildung gelehrt und geprüft. Viele Unternehmen bieten auch eine Rund-um-Betreuung an. Winterdienst, Gartenarbeit und alle anfallenden Instandhaltungsarbeiten werden vom Gebäudereiniger mit übernommen. Aber diese Aufgaben gehören nicht zum normalen Berufsbild eines Gebäudereinigers.

Tarifvertrag und Mindestlohnentwicklung

Die körperlich schwere Arbeit von Gebäudereinigern war lange Zeit nicht gut bezahlt. In den Tarifverträgen wurden in den vergangenen Jahren, immer wieder neue Mindestlöhne vereinbart.

Der Deutsche Bundestag beschloss am 09. März 2007, dass die Gebäudereiniger Branche, mit in die Bestimmungen des Arbeitnehmergesetzes aufgenommen werden. Damit hatten die rund 848.000 gewerblichen Arbeitnehmer Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn. Von der IG Bauern-Agrar-Umwelt und den Arbeitgebern wurde ein Mindestlohn bis einschließlich Februar 2008 vereinbart. Der Mindestlohn in Westdeutschland betrug 7,87 Euro pro Stunde und in Ostdeutschland 6,36 Euro pro Stunde. In neuen Tarifverhandlungen 2007 einigten sich die Arbeitgeber und die IG BAU auf einen Mindestlohnanstieg um 3,5 Prozent. Ursprünglich sollte der neue Tarifvertrag, welcher am 07. September 2007 von beiden Seiten unterzeichnet wurde, am 01. Januar 2008 in Kraft treten. Der neue Tarifvertrag, mit einem Mindestlohn von 8,15 Euro im Westen und 6,58 Euro im Osten, wurde jedoch erst ab dem 01. März 2008 umgesetzt. Grund dafür war ein Veto des Bundeswirtschaftsministeriums. Im Oktober 2009 wurde diese wieder außer Kraft gesetzt. Die IG BAU führte im Herbst 2009 einen Streik durch, um einen neuen Mindestlohn durchzusetzen. Beide Tarifvertragsparteien einigten sich am Ende auf einen Mindestlohn. Der Mindestlohn für Innenreinigung beträgt im Westen 8,40 Euro und im Osten 6,83 Euro. Für Glas- und Fassadenreinigung bekommen die Beschäftigten ab dem 29. Oktober 2009 einen Mindestlohn von 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten. Seit dem 10. März 2010 wurden diese Löhne durch eine Rechtsverordnung zu allgemein verbindlichen Mindestlöhnen. Für die Innenreinigung bekommen die Arbeiter und Arbeiterinnen seit 01. Januar 2014 im Westen 9,31 Euro und im Osten 7,96 Euro. Zum 01. Januar 2015 erhöht sich dieser Mindestlohn jeweils auf 9,55 Euro im Westen und auf 8,21 Euro im Osten. Glas- und Fassadenreiniger erhalten ab dem 01. Januar 2014 im Westen 12,33 Euro pro Stunde und im Osten 10,31 Euro je Stunde. Auch hier erfolgt 2015 eine weitere Erhöhung auf 12,65 Euro im Westen und 10,63 Euro im Osten. Ab dem Jahr 2019 soll es keine Lohnunterschiede mehr zwischen Ost und West geben.

  3. Februar 2014
  Kategorie: Aktuelles

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